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   LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06   

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https://dejure.org/2006,2740
LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06 (https://dejure.org/2006,2740)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.08.2006 - 6 Sa 72/06 (https://dejure.org/2006,2740)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. August 2006 - 6 Sa 72/06 (https://dejure.org/2006,2740)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, außerordentlich, fristlos, wichtiger Grund, Beleidigung, grobe Beleidigung, Konzentrationslager, Nationalsozialismus, Zwei-Wochen-Frist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch beleidigende Äußerungen gegenüber dem Arbeitgeber; Bezeichnung der Firma als Konzentrationslager; Einhaltung der Kündigungsfrist; Schranken des ...

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Beleidigung

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2

  • RA Kotz

    Kündigung (außerordentliche) - wegen grober Beleidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1, 2
    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung (Konzentrationslager)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebliche Verhältnisse und Vorgehensweisen mit KZ verglichen - fristlose Kündigung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Vergleich des Arbeitgebers und seines Betriebes mit einem Konzentrationslager

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Verhältnisse am Arbeitsplatz mit Kz verglichen - fristlose Kündigung!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    KZ-Vergleich kann Arbeitsplatz kosten - Grobe Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06
    Entsprechendes gilt für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (BAG, Urt. v. 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 -, BAGE 29, 195; Urt. v. 06.02.1997 - 2 AZR 38/96 -, zit n. Juris; 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 -, BAGE 90, 367; 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 -, zit. n. Juris).

    Im groben Maße unsachliche Angriffe, die u. a. zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (BAG, Urt. v. 02.04.1987 - 2 AZR 418/86 -, AP Nr. 96, zu § 626 BGB; v. 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 -, zit. n. Juris).

    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (BAG, Urt. v. 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 -, zit. n. Juris).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt zum einen weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 -, BVerfGE 93, 266; 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 -, BVerfGE 99, 185).

    Zum anderen ist dieses Grundrecht nicht schrankenlos gewährt, sondern wird insbesondere durch das Recht der persönlichen Ehre gemäß Art. 5 Abs. 2 GG beschränkt und muss in ein ausgeglichenes Verhältnis mit diesem gebracht werden (BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 -, a.a.O.).

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06
    Der Vergleich betrieblicher Verhältnisse und Vorgehensweisen mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem und erst recht mit den in Konzentrationslagern begangenen Verbrechen bildet in der Regel einen wichtigen Grund zur Kündigung (im Anschluss an: BAG, Urt. v. 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 -).

    Die Gleichsetzung noch so umstrittener betrieblicher Vorgänge und der Vergleich des Arbeitgebers oder der für ihn handelnden Menschen mit den vom Nationalsozialismus geförderten Verbrechen und den Menschen, die diese Verbrechen begingen, stellt eine grobe Beleidigung der damit angesprochenen Personen und zugleich eine Verharmlosung des in der Zeit des Faschismus begangenen Unrechts und eine Verhöhnung seiner Opfer dar (BAG, Ur. V. 24.11.2005 - 2 AZR 584/05 -, NZA 2006, 650 ff.; Urt. v. 09.08.1990 - 2 AZR 623/89 -, zit. n. Juris).

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06
    In der zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 -, AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 'Überwachung'; BAG, Urt. v. 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; LAG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05 -, zit. n. Juris).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt zum einen weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 -, BVerfGE 93, 266; 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 -, BVerfGE 99, 185).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06
    Dabei ist die strafrechtliche Beurteilung kündigungsrechtlich nicht ausschlaggebend (BAG, Urt. v. 01.07.1999 - 2 AZR 676/98 -, AP Nr. 11 zu § 15 BBiG).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06
    In der zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 -, AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 'Überwachung'; BAG, Urt. v. 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; LAG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06
    Entsprechendes gilt für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (BAG, Urt. v. 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 -, BAGE 29, 195; Urt. v. 06.02.1997 - 2 AZR 38/96 -, zit n. Juris; 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 -, BAGE 90, 367; 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06
    In der zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 -, AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 'Überwachung'; BAG, Urt. v. 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; LAG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06
    Erforderlich ist eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis der maßgeblichen Umstände (BAG, Urt. v. 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 -, AP Nr. 63 zu § 123 BGB).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96

    Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Niedersachsen, 25.10.2004 - 5 TaBV 96/03

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wegen Beleidigung eines

  • LAG Köln, 18.04.2006 - 9 Sa 1623/05

    Kündigung - außerordentlich - Beleidigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2000 - 9 Sa 967/00

    Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung eines Vorgesetzten während der

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05

    Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 623/89

    Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung - Vergleich der

  • LAG Hessen, 13.02.1984 - 11 Sa 1509/83

    Fristlose Kündigung wegen grob beleidigender Ausdrucksweise

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Vergleicht ein Arbeitnehmer die betrieblichen Verhältnisse und Vorgehensweisen des Arbeitgebers durch einen Arbeitnehmer (Betriebsratsmitglied) mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem (s. BAG 07.07.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 38 = NZA 2011, 1413) oder gar mit den in Konzentrationslagern begangenen Verbrechen ist dies an sich geeignet, einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zu bilden (ebenso LAG SchlH 29.08.2006 - 6 Sa 72/06, EzA - SD 23/06 S. 8 LS; LAG Düsseld. 04.03.2016 LAGE Art. 5 GG Nr. 10).
  • LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10

    Außerordentliche Kündigung - Vergleich mit Drittem Reich - Beleidigung -

    Die Gleichsetzung noch so umstrittener betrieblicher Vorgänge und der Vergleich des Arbeitgebers oder der für ihn handelnden Menschen mit dem vom Nationalsozialismus begangenen Verbrechen und den Menschen, die diese Verbrechen begingen, stellt eine grobe Beleidigung der damit angesprochenen Personen und zugleich eine Verharmlosung des in der Zeit des Faschismus begangenen Unrechtes und eine Verhöhnung seiner Opfer dar ( BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein 29. August 2006 - 6 Sa 72/06 - LAGE, Nr. 8 b zu § 626 BGB 2002; LAG Berlin 17. November 1980 - 9 Sa 96/80 - LAGE Nr. 75 zu § 626 BGB n. F.; KR/Fischermeier, 9. Auflage, § 626 Rz. 415 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten -

    Vergleicht ein Arbeitnehmer die betrieblichen Verhältnisse und Vorgehensweisen des Arbeitgebers durch einen Arbeitnehmer (Betriebsratsmitglied) mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem (s. BAG 07.07.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 38 = NZA 2011, 1413) oder gar mit den in Konzentrationslagern begangenen Verbrechen ist dies an sich geeignet, einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zu bilden (ebenso LAG SchlH 29.08.2006 - 6 Sa 72/06, EzA - SD 23/06 S. 8 LS; LAG Düsseld. 04.03.2016 LAGE Art. 5 GG Nr. 10).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06

    Keine analoge Anwendung des § 207 Abs 1 BGB auf eine einstufige

    Im Verfahren 36 Ca 799/06 beim Arbeitsgericht Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - bzw. 6 Sa 72/06 beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg streiten die Parteien über eine Tantieme und eine Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2003.
  • LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09

    Außerordentliche Kündigung bei Vergleich einer Arbeitgeberäußerung mit Ansichten

    Bei einem Vergleich betrieblicher Verhältnisse und Vorgehensweisen mit dem Nationalsozialistischem Terrorsystem handelt es sich um eine grobe Beleidigung (BAG aaO.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.08.2006, Az.: 6 Sa 72/06 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 8 b; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 03.09.2008, Az: 8 TABV 10/08 - LAGE § 103 BetrVG 2001 Nr. 7).
  • ArbG Wiesbaden, 14.11.2007 - 3 BV 4/07

    Pflicht eines Betriebsrates zur Zustimmung zu einer beabsichtigten

    Denn grundsätzlich ist eine Äußerung, wie sie die Beteiligte zu 1) behauptet, geeignet, die Vorgesetzten und auch den Betrieb grob zu beleidigen und zugleich eine Verharmlosung des in der Zeit des Faschismus begangenen Unrechts und einer Verhöhnung seiner Opfer darzustellen (vgl. hierzu Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 29. August 2006, Aktenzeichen 6 Sa 72/06, LAGE § 626 BGB, 2002 Nr. 8 b mit weiteren Nachweisen).
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